Allgemeine Geschäftsbedingungen

ZONE 2 CONNECT GmbH

Fassung vom 01.02.2010

 

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage aller Verträge zwischen der ZONE 2 CONNECT GmbH (nachfolgend „ZONE 2 CONNECT “ genannt) und ihrem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) im Zusammenhang mit der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt), soweit sich aus den Einzelverträgen oder Leistungsbeschreibungen nichts Abweichendes ergibt.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und sonstige Abreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch ZONE 2 CONNECT wirksam.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ZONE 2 CONNECT diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.

2 Zustandekommen des Vertrages

2.1 Alle Angebote der ZONE 2 CONNECT sind freibleibend. Ein Einzelvertrag kommt wirksam zustande, wenn ZONE 2 CONNECT einen erteilten Kundenauftrag schriftlich mit Zugangsdatum bestätigt, spätestens jedoch wenn der Kunde von ZONE 2 CONNECT bereitgestellte Leistungen in Anspruch nimmt.

2.2 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2.3 ZONE 2 CONNECT behält sich vor, von einem Vertrag zurückzutreten oder die Leistung mit modifizierten Leistungsmerkmalen und entsprechend angepassten Preisen zu erbringen, wenn die infrastrukturellen oder technischen Voraussetzungen (umfänglich Software und Hardware) zur Leistungserbringung (insbesondere eine zweite Kupferdoppelader) abweichend von den im Angebot definierten Leistungen ist.

3 Leistungsumfang und Leistungszeit

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen, die ZONE 2 CONNECT im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringt, ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung zu dem jeweiligen Produkt oder Projekt sowie aus den hierauf bezugnehmenden Verträgen.

3.2 Änderungen der Leistungserbringung gelten als genehmigt, wenn der Kunde diese genehmigt und oder nicht innerhalb eines Monats ab Zugang ihrer schriftlichen Mitteilung widerspricht und ZONE 2 CONNECT auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

3.3 Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos Leistungen nutzen, so lässt sich hieraus kein Rechtsanspruch und bei einem Wegfall der Leistung kein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz ableiten.

3.4 Von ZONE 2 CONNECT genannte Termine sind unverbindliche Plantermine, die unter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden sowie einem planmäßigen Fortgang der Arbeiten stehen, insbesondere der rechtzeitigen und vollständigen Erbringung von Vorleistungen oder Genehmigungen Dritter.

3.5 Bei höherer Gewalt sowie bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von ZONE 2 CONNECT nicht zu vertreten sind (z. B. Streik, Energieausfall, Unruhen oder behördliche Maßnahmen), ist ZONE 2 CONNECT von ihrer Leistungspflicht befreit.

4 Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

a) ZONE 2 CONNECT die erforderlichen technischen Einrichtungen für den Betrieb und Instandhaltung sowie geeignete Leistungswege, Strom und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand zu halten;
b) die Leistungen ausschließlich gemäß den Hinweisen und Nutzungsbedingungen von ZONE 2 CONNECT zu benutzen, insbesondere die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen, Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitseinrichtungen zu manipulieren;
c) die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung einer unbefugten Nutzung der Leistungen zu treffen oder gegebenenfalls eine unbefugte Nutzung oder einen diesbezüglichen Verdacht unverzüglich schriftlich ZONE 2 CONNECT mitzuteilen;
d) erkennbare Mängel und Störungen der durch ZONE 2 CONNECT bereitgestellten technischen Vorrichtungen oder Umstände, die die Funktion des ZONE 2 CONNECT -Netzes beeinträchtigen könnten, sowie sonstige Beanstandungen der Übertragungswege ZONE 2 CONNECT unverzüglich anzuzeigen;
e) keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten bereitzuhalten, zu verbreiten oder abzurufen sowie geeignete Maßnahmen gegen die Kenntnisnahme rechts- oder sittenwidriger Inhalte, insbesondere durch Jugendliche, zu treffen. Dies stellt der jeweilige Kunde auch durch einen sorgfältigen Umgang mit Benutzernamen und den Kennworten sicher,
f) ZONE 2 CONNECT von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit ZONE 2 CONNECT durch Dritte wegen eines Verstoßes der vom Kunden auf dem bereitgestellten Speicherplatz oder dem bei ZONE 2 CONNECT untergebrachten kundeneigenen Server hinterlegten Informationen gegen gesetzliche Regelungen in Anspruch genommen wird oder soweit der Kunde in sonstiger Weise Leistungen von ZONE 2 CONNECT gesetzeswidrig gebraucht oder einen solchen Gebrauch durch Dritte zulässt;
g) den möglichen Austausch von E-Mails nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder den Versand von Newsgroup-Nachrichten an Newsgroups zu Werbezwecken (News-Spamming) zu nutzen;
h) ZONE 2 CONNECT von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus den mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung eines Domain-Namens verbundenen namens, marken-, urheber- oder sonstigen schutzrechtlichen Streitigkeiten ergeben;
i) ZONE 2 CONNECT Änderungen seiner Rufnummer, Anschrift, Rechnungsdaten, Rechtsform, des Sitzes des Unternehmens, der Bankverbindung bei Erteilung einer Einzugsermächtigung und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse unaufgefordert mitzuteilen.

4.2 Der Kunde wird seine Mitarbeiter zur Einhaltung der genannten Pflichten anweisen und verpflichten.

5 Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind nach Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig.

5.2 Einmalige Entgelte werden dem Kunden unmittelbar nach der Leistungserbringung durch ZONE 2 CONNECT in Rechnung gestellt oder im Rahmen von anderweitigen Vereinbarungen auf Basis von Teilleistungen („Milestones“) abgerechnet. Bei Installationsleistungen durch ZONE 2 CONNECT ist die Leistung, vorbehaltlich abweichender Regelungen in der Leistungsbeschreibung, mit der funktionsfähigen Bereitstellung, die der Kunde durch Abnahme bestätigt, erbracht.

5.3 Monatlich zu zahlende, nutzungsunabhängige Entgelte werden monatlich nach Erbringung in Rechnung gestellt.

5.4 Sonstige Entgelte – insbesondere nutzungsabhängige Entgelte – werden dem Kunden jeweils monatlich nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt.

5.5 Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren verpflichtet der Kunde sich alle Kosten zu tragen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen.

5.6 Einwendungen gegen die Rechnungen von ZONE 2 CONNECT sind innerhalb von vier (4) Wochen nach Rechnungszugang schriftlich bei ZONE 2 CONNECT geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an ZONE 2 CONNECT. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

5.7 ZONE 2 CONNECT ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ZONE 2 CONNECT berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

5.8 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ZONE 2 CONNECT über den Betrag verfügen kann.

5.9 Rückerstattungsansprüche des Kunden (z. B aufgrund Überzahlungen, Doppelzahlungen) werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

5.10 ZONE 2 CONNECT darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte übertragen.

6 Zahlungsverzug

6.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist ZONE 2 CONNECT berechtigt, jährliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Geltungsmachung eines höheren Schadens bleibt ZONE 2 CONNECT vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ZONE 2 CONNECT kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.2 Bei Zahlungsverzug ist ZONE 2 CONNECT gemäß § 19 TKV berechtig, die Leistung zu sperren. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

6.3 Gerät der Kunde mit der Bezahlung der geschuldeten Entgelte für zwei aufeinanderfolgende Monate oder einen länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, welcher der Summe der durchschnittlichen Entgelte für zwei (2) Monate entspricht, in Verzug und übersteigt die Gesamtforderung den in § 19 Absatz 1 Nr. 1 TKV genannten Mindestbetrag, so ist ZONE 2 CONNECT zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.


7 Fehlerbehebung

7.1 ZONE 2 CONNECT wird Funktionsstörungen und Mängel an technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen.

7.2 Stellt sich im Verlauf der Störungsbearbeitung heraus, dass das Auftreten der Störung vom Kunden selbst zu verantworten ist oder tatsächlich keine Störung vorlag, behält sich ZONE 2 CONNECT das Recht vor, den ZONE 2 CONNECT oder Dritten durch die Störung entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

8 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

8.1 Die Aufrechnung gegen eine Forderung von ZONE 2 CONNECT durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die der Aufrechnung zugrunde liegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

8.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

8.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ZONE 2 CONNECT an Dritte übertragen.

8.4 ZONE 2 CONNECT ist berechtigt, die nach dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

9 Entgeltliche Nutzungsüberlassung an Dritte

9.1 Eine entgeltliche, insbesondere gewerbliche, Nutzungsüberlassung – auch von Teilen – der von ZONE 2 CONNECT erbrachten Leistungen durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ZONE 2 CONNECT.

9.2 Eine ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZONE 2 CONNECT erfolgte Nutzungsüberlassung an Dritte berechtigt ZONE 2 CONNECT zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

10 Vertragsübernahme

10.1 ZONE 2 CONNECT ist berechtigt, alle oder auch nur einzelne Vertragsverhältnisse mit dem Kunden auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.

10.2 Der Kunde ist in diesem Fall zur fristlosen Kündigung des betreffenden Vertragsverhältnisses berechtigt. Das Kündigungsrecht erlischt einen Monat nach Zugang der Mitteilung, in der der Kunde über die Vertragsübertragung und das Recht zur Kündigung unterrichtet wird.


11 Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Mangels anderweitiger schriftlicher Abrede werden die Einzelverträge unbefristet geschlossen und sind jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende von beiden Parteien kündbar.

11.2 Entscheidet sich der Kunde bei Vertragsabschluss für die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit, kann der Vertrag frühestens mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gilt die Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Tag ab dem erstmals von ZONE 2 CONNECT ein monatliches Entgelt in Rechnung gestellt wird.

11.3 Vertragskündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

a) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Partei bzw. das Stellen eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse;
b) der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die jeweils andere Partei, insbesondere ein nicht unerheblicher Verstoß gegen die Kundenpflichten in Ziffer 4 oder 9.3;
c) die Beendigung einer Nutzungsberechtigung von ZONE 2 CONNECT für die Übertragungswege, welche zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienste erforderlich ist;
d) Zahlungsverzug im Umfang der Ziffer 6.3;
e) Unerlaubte entgeltliche Nutzungsüberlassung an Dritte im Sinne der Ziffer 10;
f) Leistungseinstellung durch Vorlieferanten von ZONE 2 CONNECT. ZONE 2 CONNECT wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

11.5 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet automatisch die Bereitstellung sämtlicher Leistungen und Dienste durch ZONE 2 CONNECT (z.B. zugewiesene IP-Adressen), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

11.6 Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden vorzeitigen Beendigung eines Vertrages mit Mindestvertragslaufzeit kann ZONE 2 CONNECT von dem Kunden Schadensersatzanspruch geltend machen.

12.7 Es verbleibt jeder Vertragsseite das Recht nachzuweisen, dass ein geringerer oder höherer Schaden entstanden ist.

12 Haftung

12.1 ZONE 2 CONNECT haftet nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften, für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Personenschäden sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).

12.2 Für sonstige Schäden haftet ZONE 2 CONNECT, wenn der Schaden von ZONE 2 CONNECT, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung von ZONE 2 CONNECT ist bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

12.3 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet ZONE 2 CONNECT nur, wenn ZONE 2 CONNECT deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

12.4 ZONE 2 CONNECT übernimmt keine Haftung für Inhalte von Informationen oder Daten, die von Dritten im Telekommunikationsnetz zur Verfügung gestellt werden.

12.5 Soweit die Haftung der ZONE 2 CONNECT nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der ZONE 2 CONNECT.

13 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

13.1 ZONE 2 CONNECT verpflichtet sich, das Fernmeldegeheimnis zu wahren und beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) und des Gesetzes über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG).

13.2 ZONE 2 CONNECT ist nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung Bestands-, Verbindungs- und Entgeltdaten zu erheben, zu speichern, zu nutzen und zu übermitteln, soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist.

14 Bonitätsprüfung

ZONE 2 CONNECT behält sich vor, zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Kunden vor Vertragsschluss sowie während der Vertragslaufzeit zweckdienliche Auskünfte von Auskunftsunternehmen (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften) einzuholen. Des Weiteren ist ZONE 2 CONNECT berechtigt, selbst Daten über den Kunden an Auskunftsunternehmen zu leiten, wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten innerhalb der Vertragsbeziehungen kommt. Die jeweilige Datenübermittlung und –anforderung erfolgt nur, soweit die berechtigten Interessen von ZONE 2 CONNECT oder der Allgemeinheit dies erfordern und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

15 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

15.1 ZONE 2 CONNECT behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden zuvor unter Wahrung einer angemessenen Frist schriftlich oder per E-Mail zugesandt.

15.2 In der Änderungsmitteilung weist ZONE 2 CONNECT den Kunden auf sein Recht hin, der Änderungsmitteilung innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang schriftlich zu widersprechen. Macht der Kunde von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so wird die Änderung mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam.

16 Sonstige Bestimmungen

16.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen ZONE 2 CONNECT und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

16.2 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Neuss, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat.

16.3 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall zu ergänzenden Vertragsverhandlungen um die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am besten entspricht. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Zone 2 Connect GmbH,
Meerbusch, 01.02.2010

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